Um mein politisches Amt umfassend erfüllen und in der Kleinen Kammer die Interessen des Kantons Freiburg und seiner Einwohnerinnen und Einwohner verteidigen zu können habe ich mich entschieden, mich voll und ganz als Ständerätin zu engagieren und meine anderen Verpflichtungen auf die nachstehenden Tätigkeiten in Vereinen, Stiftungen oder nicht gewinnorientierten Unternehmen zu beschränken. 

Nebentätigkeiten

NAME RECHTSFORM GREMIUM FUNKTION RÉMUNÉRATION
Blutspende SRK Schweiz Bern Aktiengesellschaft Verwaltungsrat Präsidentin Bezahlt
Stiftung Kasernenstiftung päpstliche Schweizer Garde, Olten Stiftung Stiftungsrat Mitglied Ehrenamtlich
Stiftung Serge Rachmaninoff, Weggis Stiftung Stiftungsrat Mitglied Ehrenamtlich
Fondation Bible patrimoine culturel, Fribourg Stiftung Stiftungsrat Mitglied Ehrenamtlich
Stiftung Fastenaktion, Luzern Stifttung Stiftungsrat Mitglied Ehrenamtlich
Stiftung Schwiizer hälfed Schwiizer Stiftung Stiftungsrat Mitglied Ehrenamtlich
Cineforom – fondation romande pour le cinéma, Genève Stiftung Stiftungsrat Präsidentin Ehrenamtlich
Association des Amis du Carmel du Pâquier, Le Pâquier Verein Ausschuss Präsidentin Ehrenamtlich
Internationales Festival Geistlicher Musik, Freibourg Verein Ausschuss Präsidentin Ehrenamtlich
Association Maison des Amériques, Châtel-St-Denis Verein Ausschuss Mitglied Ehrenamtlich
Ouestrail Verein Ausschuss Mitglied Ehrenamtlich
Schweizer Wanderwege, Bern Verein Ausschuss Vizepräsidentin Bezahlt
HES Suisse – FH Schweiz Verein Beirat Mitglied Ehrenamtlich
Soroptimist International Club de Romont Verein Mitglied Ehrenamtlich

Einige Zahlen

Nebentätigkeiten

Die oben aufgeführten Nebentätigkeiten werden alle ehrenamtlich ausgeübt, mit Ausnahme vom

  • Präsidium von Blutspende SRK Schweiz (jährliche Vergütung von 20’000 Franken)
  • Vizepräsidium von Schweizer Wanderwege (jährliche Vergütung von 12’000 Franken )

Budget für die Wahlkampagne

Das Budget für die Wahlkampagne beläuft sich für beide Wahlgänge auf 99’864,65 Franken, MWst inbegriffen (erster Wahlgang 79’370,85 Franken und zweiter Wahlgang 20’493,80 Franken)

Das Budget für die Finanzierung einer Wahl- oder Abstimmungskampagne muss bis sechs Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag bei der Staatskanzlei eingereicht werden. Mehr dazu.