Der Bundesrat wird beauftragt, mit einem dringlichen, zeitlich auf ein Jahr befristeten Bundesbeschluss den Beitrag des Bundes an die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für das Jahr 2023 um 30 Prozent zu erhöhen. Der zusätzliche Betrag wird an die Kantone unter der Voraussetzung ausgerichtet, dass sie ihren Beitrag nicht reduzieren.
Der grösste Teil der Schweizer Wirtschaftsleistung stammt aus dem Konsum der privaten Haushalte. Doch die aktuelle Situation ist besorgniserregend: Die Inflation nimmt zu, Preise steigen, Löhne und Renten stagnieren. Krankenkassenprämien belasten die Haushalte immer stärker. Und 2023 droht ein regelrechter Prämienschock.
Es ist dringend und notwendig, dass die Haushalte entlastet und die inländische Kaufkraft geschützt werden.
Familien und Einzelpersonen mit tiefen und mittleren Einkommen müssen dringend entlastet werden, um die inländische Kaufkraft zu schützen. Mit der individuellen Prämienverbilligung liegt ein bewährtes Instrument vor, das sehr zielgerichtet und wirksam die Haushalte entlasten kann.