Kaufkraft schützen. Abfederung des Prämienschocks 2023 durch sofortige Erhöhung des Bundesbeitrages an die individuelle Prämienverbilligung
Der Bundesrat wird beauftragt, mit einem dringlichen, zeitlich auf ein Jahr befristeten Bundesbeschluss den Beitrag des Bundes an die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für das Jahr 2023 um 30 Prozent zu erhöhen. Der zusätzliche Betrag wird an die Kantone unter der Voraussetzung ausgerichtet, dass sie ihren Beitrag nicht reduzieren.
Der grösste Teil der Schweizer Wirtschaftsleistung stammt aus dem Konsum der privaten Haushalte. Doch die aktuelle Situation ist besorgniserregend: Die Inflation nimmt zu, Preise steigen, Löhne und Renten stagnieren. Krankenkassenprämien belasten die Haushalte immer stärker. Und 2023 droht ein regelrechter Prämienschock.
Es ist dringend und notwendig, dass die Haushalte entlastet und die inländische Kaufkraft geschützt werden.
Familien und Einzelpersonen mit tiefen und mittleren Einkommen müssen dringend entlastet werden, um die inländische Kaufkraft zu schützen. Mit der individuellen Prämienverbilligung liegt ein bewährtes Instrument vor, das sehr zielgerichtet und wirksam die Haushalte entlasten kann.
Am 16. Juni 2022 reichten die SP-Fraktion sowie die Ständerätinnen Chassot und Carobbio Guscetti gleichlautende Motionen ein (22.3793, 22.3801 und 22.3802). Am 17. Juni 2022 reichte Nationalrätin Imboden eine Motion mit einem ähnlichen Anliegen ein (22.3824). Die Stellungnahmen des Bundesrates lauten für die genannten Motionen gleich.
Die Kantone verbilligen die Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Bund bezahlt ihnen dafür einen Beitrag, der 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) entspricht (Art. 65 und 66 Bundesgesetz über die Krankenversicherung, KVG, SR 832.10). Wenn die Kosten und damit die Prämien steigen, leistet der Bund somit einen höheren Betrag an die Prämienverbilligung. Es besteht daher kein Anlass für einen einmaligen zusätzlichen Bundesbeitrag an die Prämienverbilligung aufgrund steigender Prämien. Der Bundesrat erwartet, dass auch die Kantone ihren Anteil an der Prämienverbilligung mit dem Wachstum der Kosten der OKP erhöhen. Deshalb hat er einen indirekten Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative ausgearbeitet: jeder Kanton soll einen Mindestgesamtbetrag an die Prämienverbilligung leisten. Dieser soll 5 bis 7,5 Prozent der Bruttokosten der OKP entsprechen.
Auch aus finanzpolitischer Sicht fehlt der Handlungsspielraum: Der Bundesbeitrag 2022 beträgt knapp 2,9 Milliarden. Eine Erhöhung um 30 Prozent würde den Bund somit etwa 1 Milliarde zusätzlich kosten. Eine solche Ausgabe wäre für den Bundeshaushalt ohne Gegenfinanzierung nicht tragbar. Im vom Bundesrat Ende Juni 2022 materiell festgelegten Voranschlag 2023 beträgt der Handlungsspielraum gemäss Schuldenbremse rund 200 Millionen. In den Finanzplanjahren besteht Bereinigungsbedarf in Milliardenhöhe.
Grundsätzlich sind die Kantone für die soziale Absicherung zuständig. Sie bestimmen selbst, welchen Versicherten sie die Prämien wie stark verbilligen. Sie haben dabei ihre Systeme unterschiedlich ausgestaltet. Die zusätzlichen Mittel sollen für einen Leistungsausbau und nicht zur Reduktion des kantonalen Beitrags an die Prämienverbilligung verwendet werden. Deshalb müssten wohl auch viele Kantone ihre Gesetzgebung anpassen. Damit ist fraglich, wann die zusätzlichen Mittel zur Auszahlung kämen. Mehrere Kantone haben ihre Jahresrechnung für das Jahr 2021 – im Gegensatz zum Bund – positiv abgeschlossen. Sie könnten eine Erhöhung der Prämienverbilligung einfacher finanzieren als der Bund.
Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Er erachtet die soziale Absicherung aber in erster Linie als kantonale Aufgabe. Er sieht zudem gegenwärtig keinen Bedarf für dringende Massnahmen. Die Wirtschaft wächst und die Arbeitslosenquote ist tiefer als vor der Covid-Krise. Allerdings ist die weitere Entwicklung unsicher. Deshalb lässt der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte prüfen. Dies für den Fall, dass die Teuerung stark ansteigen würde
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.